Tarifordnung
A Gebühren für Expertisen
Für die Expertise einer Einrichtung (Kinderhaus und/oder Schule) ist folgende Gebühr in Abhängigkeit der Grösse der Einrichtung (Anzahl Gruppen) zu entrichten:
| Grundgebühr der Expertise | CHF 400.00 |
| zusätzlich pro Gruppe der Einrichtung | CHF 200.00 |
Die Minimalgebühr einer Expertise bei nur einer Gruppe beträgt also CHF 600.00. Die Gebühr wird nach erfolgter Expertise sowie vorliegendem Beschluss des Vorstandes dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Im Falle einer notwendigen Nachprüfung wird die Gebühr reduziert, sofern die zweite Expertise innerhalb eines Jahres erfolgt.
B Lizenzgebühren
Die Jahresgebühr (12 Monate) für eine Lizenz zur Nutzung der Wortmarke „Montessori“ gemäss Lizenzvertrag ist für Einrichtungen (Kinderhäuser und/oder Schulen) in Abhängigkeit ihrer Grösse wie folgt festgelegt (massgeblich ist die Anzahl gleichzeitig eingeschriebener Kinder bei Beginn des Lizenzvertrages resp. am jeweils entsprechenden Datum der Folgejahre):
| Bis 20 Kinder | CHF 200.00/Jahr |
| 21 bis 35 Kinder | CHF 300.00/Jahr |
| 36 bis 70 Kinder | CHF 600.00/Jahr |
| 71 bis 105 Kinder | CHF 900.00/Jahr |
| 106 und mehr Kinder | CHF 1'200.00/Jahr |
Die Lizenzgebühr für Ausbildungsstätten wird pro Ausbildungskurs und Student/in erhoben:
| Einmalige Gebühr pro Kurs und Student/in | CHF 30.00 |
Die Lizenzgebühren werden jährlich resp. pro Ausbildungskurs durch das Sekretariat den Einrichtungen resp. Ausbildungsstätten in Rechnung gestellt.
Zürich, 10. Mai 2007; rev. 11. März 2009 mit Gültigkeit ab 01. April 2009; rev. 9.3.2011 mit Gültigkeit ab 9.3.2011